Bestattungsarten

Erdbestattung

Unter Erdbestattung versteht man die Beisetzung eines Verstorbenen mit dem Sarg in der Erde. Grundsätzlich können Sie je nach Friedhof zwischen einem Reihengrab oder der Auswahl eines Wahlgrabes entscheiden. Bei einem Wahlgrab haben Sie in der Regel die Möglichkeit, Lage und Größe des Grabplatzes mitzubestimmen. Auch besteht je nach Bestattungsort die Möglichkeit, eine oder mehrere verstorbene Personen in der gleichen Grabstätte zu bestatten. Der Erwerb des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann allerdings immer wieder von Ihnen verlängert werden, um die Grabstätte zu erhalten. Bei der Bestattung in einem vorhandenen Wahlgrab muss berücksichtigt werden, dass das Nutzungsrecht der Dauer der Ruhefrist entspricht.
Beim Reihengrab ist grundsätzlich immer nur eine Bestattung pro Grabplatz möglich. Auch kann die Lage von den Angehörigen nicht mitbestimmt werden. Nach Ablauf der Ruhefrist muss der Grabplatz eingeebnet werden, es ist keine Verlängerung möglich.

Feuerbestattung

Unter Feuerbestattung versteht man die Einäscherung eines Verstorbenen mit dem Sarg und die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne. Bei einer Feuerbestattung haben die Angehörigen die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Bestattungsabläufen zu entscheiden. Beispielweise kann eine Trauerfeier mit dem Sarg (vor der Einäscherung) oder mit der Urne (nach der Einäscherung) stattfinden. Die Urne wird dann entweder zu einem späteren Zeitpunkt oder direkt im Anschluss an die Trauerfeier beigesetzt. Als Bestattungsort stehen je nach Friedhof verschiedene Grabstätten zur Auswahl. (z. B. Urnenbestattung in der Erde, in der Mauer, im Urnensammelgrab, auf einem anonymen Grabfeld). Auf Wunsch kann eine Urnenbestattung auch ohne vorangegangene Trauerfeier erfolgen. Bei jeder Bestattungsform besteht für die Angehörigen im Vorfeld die Möglichkeit zur Abschiednahme des Verstorbenen am geöffneten Sarg.

Seebestattung

Unter Seebestattung versteht man die Beisetzung einer Urne auf See. Voraussetzung für diese Bestattungsart ist eine Feuerbestattung. Bei der Übergabe der Urne an das Meer fährt man mit dem Schiff außerhalb der 3-Meilen-Zone. Erst danach darf die Urne über Bord gegeben werden. Die Angehörigen eines Verstorbenen haben die Möglichkeit, bei dieser Zeremonie anwesend zu sein. Die persönliche Bestattungsposition wird auf einer Seekarte beurkundet und kann von den Angehörigen bei Gedenkfahrten jederzeit wieder besucht werden. Nach der Seebestattung erhalten die Hinterbliebenen diese Urkundenrolle zur Erinnerung.

Anonyme Bestattung

Unter einer anonymen Bestattung versteht man die Beisetzung von Verstorbenen auf bestimmten Grabfeldern eines Friedhofs ohne jegliche Kennzeichnung der Grabstätte. Diese Form von Bestattung findet größtenteils bei Feuerbestattungen statt. Der genaue Bestattungsplatz und – zeitpunkt wird durch die Friedhofsverwaltung festgelegt. Der Kauf eines Grabmals oder eine spätere Grabpflege entfallen bei dieser Bestattungsart.

Friedwaldbestattung

Die Friedwaldbestattung ist eine neue Form der Bestattung. Die Asche des Verstorbenen wird im Wald direkt zu den Wurzeln eines Baums gegeben.
Der Baum ist Grab und zugleich Grabmal, er nimmt die Bestandteile der Asche über seine Wurzeln auf und dient so als wunderbares Sinnbild des Lebens über den Tod hinaus. Die Grabpflege übernimmt die Natur.
Die Trauerzeremonie kann in allen gewohnten Formen und ganz individuell gestaltet werden. Die Beisetzung an den Wurzeln des ausgewählten Baumes als letzter Teil der Trauerfeierlichkeiten findet in der Regel im engsten Familien- und Freundeskreis statt.
Ein Baumgrab bedarf keiner Grabpflege. Ein Friedwaldbaum ist eine Familienruhestätte.

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